Stellvertretende Leitung

Stellvertretende Leitung

Die Stellvertretende Leitung ist eine kirchliche Angestellte beziehungsweise ein kirchlicher Angestellter. Sie/Er trägt Verantwortung dafür, dass in ihrem/seinem Aufgabenbereich der Auftrag der Kirche wahrgenommen wird

Die Stellvertretende Leitung trägt gemeinsam mit der Leitung die Personal- und Organisationsverantwortung einer Kita. Sie hat die geltenden behördlichen Vorschriften, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) Niedersachsen und die in der Landeskirche Hannovers maßgebenden Vorschriften (Richtlinien, Tarifverträge, Kirchengesetze) in der jeweiligen gültigen Fassung einzuhalten.

Sie hat weiter die speziellen Vorschriften des Trägers zu beachten und ist verantwortlich für die Einhaltung aller Vorschriften durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie erledigt die ihr übertragenen Aufgaben als Vertretung der Dienststellenleitung.

Die Stellvertretende Leitung stellt gemeinsam mit der Leitung sicher, dass sich die pädagogische Arbeit an aktuellen Standards orientiert. Sie ist ständig für an sie delegierte Leitungsaufgaben verantwortlich und vertritt die Leitung in deren Abwesenheit in allen Aufgabenbereichen.

Die Arbeitszeit der Stellvertretenden Leitung ist grundsätzlich am Arbeitsplatz abzuleisten. Die Arbeitszeit ist im Dienstplan der Einrichtung festgelegt. Ein Arbeitszeitnachweis ist zu führen.

Unterstellung

Die Stellvertretende Leitung ist der pad. Geschäftsführung und der Kita-Leitung unterstellt.

Überstellung

Die Stellvertretende Leitung ist folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überstellt:

  • Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Haus- und Reinigungs- und Küchenpersonal
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Honorarkräfte und Aushilfen

Aufgabenbereiche
1.  Führungsverantwortung und Personalentwicklung
2.  Administrative Tätigkeiten
3.  Konzeptions- und Qualitätsentwicklung
4.  Zusammenarbeit mit den Eltern
5.  Zusammenarbeit mit dem Träger
6.  Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde
7.  Öffentlichkeitsarbeit
8.  Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit
9.  Hauswirtschaftliche Aufgaben

Aufgaben im Einzelnen

1. Führungsverantwortung und Personalentwicklung

  • Ausüben der Informationspflicht und -verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gesetzlichen Neuerungen
  • Planung von Fort- und Weiterbildung (Information, Planung, Umsetzung)
  • Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen
  • Ausüben der Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Förderung der Zusammenarbeit und Teamentwicklung
  • Fachliche Beratung und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Praktikantinnen und Praktikanten
  • Organisation und Durchführung eines regelmäßigen Besprechungswesens
  • Durchführung von Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zum Beispiel Jahres-zielgespräche, Probezeit, Rückkehrgespräche, Wiedereingliederung)
  • Erstellen von Zeugnissen, gegebenenfalls in Abstimmung mit der Personalabteilung
  • Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Initiierung, Förderung und Koordination des Austauschs zwischen verschiedenen Fachkräften (intern und extern)

2. Administrative Tätigkeiten

  • Bedarfsplanung
  • Aufnahme- und Abmeldeorganisation
  • Bereitstellung aller von Träger, Diakonischem Werk und den Fachbehörden geforderten Informationen (zum Beispiel Leistungsabrechnung, Statistik)
  • Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs (einschließlich Elternbeiträge und Kasse)
  • Sicherung und Pflege der Datenbasis eines vereinbarten Programms
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Haushaltsplans
  • Mitverantwortung für die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung
  • Budgetverantwortung und -überwachung ( zum Beispiel Soll-Ist-Abgleiche)
  • Personaleinsatzplanung und Dienstplanerstellung
  • Regelung von Öffnungs- und Schließzeiten, Regelung von Arbeitszeiten, Vertretungen, Urlauben und sonstigen tariflichen Bestimmungen
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben

3. Konzeptions- und Qualitätsentwicklung

  • Mitverantwortung für die pädagogisch-inhaltliche Arbeit
  • Umsetzung des Leitbilds des Ev.-luth.Kindertagesstättenverbandes Cuxhaven
  • Erstellung, Weiterentwicklung und Umsetzung einer einrichtungsspezifischen Konzeption
  • Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems (auf Grundlage des
  • QMSK-Rahmenhandbuchs)
  • Umsetzung der geltenden Landesrichtlinien im Bereich Bildung
  • Implementierung neuer fachlicher und wissenschaftlicher Erkenntnisse und ihre Berücksichtigung in der Konzeption

4. Zusammenarbeit mit den Eltern

  • Einbeziehung der Eltern in die Kita-Arbeit nach den geltenden Regelungen und der Satzung für Elternvertreter und -beiräte
  • Unterstützung und Motivation der Eltern zur Mitarbeit in übergeordneten Gremien
  • Evaluation der Elternzufriedenheit
  • Beschwerdemanagement
  • Sicherstellung regelmäßig stattfindender Elternabende
  • Sicherstellung regelmäßig stattfindender Entwicklungsgespräche
  • Sicherstellung der Transparenz und der Dokumentation der pädagogischen Arbeit

5. Zusammenarbeit mit dem Träger

  • Gemeinsame Planung bei Grundsatzfragen
  • Einschalten bei besonderen Vorkommnissen
  • Verbindliche Teilnahme an Besprechungen (zum Beispiel Dienstbesprechungen)
  • Mitwirkung im Trägerverband

6. Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde

  • Information und Absprache über das religionspädagogische Konzept
  • Inhaltliche Zusammenarbeit mit der Gemeinde
  • Repräsentation und Vertretung der Kita in der Gemeinde
  • Teilnahme an notwendigen Arbeitsbesprechungen in der Gemeinde

7. Öffentlichkeitsarbeit

  • Gesamtverantwortung für die Präsenz der Kita im Stadtteil
  • Kontakt zu wichtigen Institutionen im Kita-Umfeld
  • Ausbau und Weiterentwicklung von Netzwerken
  • Kooperation mit anderen kirchlichen Einrichtungen

 8. Gebäude, Inventar und Arbeitssicherheit

  • Verantwortung für eine angemessene, sach- und fachgerechte Ausstattung und Raumgestaltung
  • Mitwirkung bei Baumaßnahmen
  • Verantwortung für die Ordnung in der Kita
  • Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsregelungen
  • Überprüfung des Hauses und der Außenanlage auf Gefahrenquellen, Verantwortung für die notwendige Instandhaltung
  • Verantwortung für die Einhaltung der Infektionsschutzregelungen
  • Verantwortung für die Umsetzung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit

9. Hauswirtschaftliche Aufgaben

  • Mitverantwortung für den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Bereich
  • Verantwortung für die Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung