Pädagogische Hilfskraft

Pädagogische Hilfskraft/ Unterstützung LBGR2
Die heilpädagogische Leistung zielt auf die Ermöglichung und Erleichterung der Sozialen Teilhabe. Der Alltag der Kindertagesstätte ist so zu organisieren und zu strukturieren, dass die Soziale Teilhabe der Kinder ermöglicht wird. Die Leistung umfasst auch den Abbau von einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Grundlegend ist die Berücksichtigung der individuellen, entwicklungs- und behinderungsspezifischen Bedürfnisse des Kindes.
Kinder werden in ihrer individuellen Entwicklung gefördert und in ihrer Persönlichkeit und Identität gestärkt. Sie bekommen die Möglichkeit, sich mit Gemeinsamkeit und Vielfalt auseinanderzusetzen. Durch vielfältige Interaktionen lernen Kinder mit und ohne (drohende) Behinderung voneinander und miteinander. Alle Kinder erleben sich als ein anerkanntes Mitglied einer Gruppe und können sich ihrer Entwicklung entsprechend einbringen und mitwirken. So können sie im gemeinsamen Aufwachsen die Bedeutung der Teilhabe erleben.
Bei dem zu betreuenden Kind ist ein erhöhter Betreuungsbedarf nach LBGR 2 festgestellt worden, es wird über die personelle Ausstattung der LBGR 1 hin- aus eine zusätzliche Förderpauschale nach den Regelungen der Anlage 5 Nr. 1 lit. b RV u18 gewährt. Die zusätzliche pädagogische Hilfskraft begleitet und unterstützt das Kind in seinen Kitaalltag.
Die Stelle ist für die Dauer der Maßnahme, längstens bis Schuleintritt des Kindes, mit aktuell 20 Stunden in der Woche befristet.
Bewerbungsende 05.01.2026