Finanzielle Hilfen

Sie haben die Möglichkeit finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen oder Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), Wohngeldgesetz, Kindergeldgesetz (Kinderzuschlag), SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Benötigen Sie Hilfe bei der Beantragung, wenden Sie sich bitte an die Leitung Ihrer Kindertagesstätte oder nehmen Sie direkt Kontakt mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Cuxhaven auf.