Inklusion
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein, so wie es auch in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen verankert ist.
Die Idee der Inklusion setzt ein Verständnis von Vielfalt in einer Gesellschaft voraus, in der sich Menschen in vielfacher Hinsicht voneinander unterscheiden und dadurch das soziale und gesellschaftliche Leben bereichern.
Eine inklusive Pädagogik in unseren Kindertagesstätten lenkt daher die Blickrichtung nicht auf die Beeinträchtigung oder das Merkmal eines Kindes, sondern auf die Prozesse zwischen dem Kind und seiner Umwelt und somit hin zu den Gestaltungsmöglichkeiten in der Umgebung und den individuellen Ressourcen und Teilhabechancen eines Kindes.
Dieser Prozess begann in unseren Kindertagesstätten als „gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung“ Mitte der 80er Jahre.
Ein Aspekt inklusiver Pädagogik ist die Ermöglichung von Teilhabe, wie es das Sozialgesetzbuch vorsieht. Für unsere Kindertagesstätten wird dies formal in Form von Integration umgesetzt.